„Das Geheimnis des Erfolges ist,
den Standpunkt des anderen
zu verstehen.“
Dr. Thomas Zindel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Zindel, Jahrgang 1966, ist der Gründer der Kanzlei Zindel | Rechtsanwälte.
Herr Dr. Zindel lernte bereits früh die verschiedenen Facetten des Arbeitslebens und die unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennen. Parallel zu Schule und Studium arbeitete er in der Gebäudereinigung, einem Industrieunternehmen im Mehrschichtbetrieb am Fließband sowie als LKW-Fahrer für verschiedene Entsorgungsunternehmen.
Während des Referendariats sammelte Herr Dr. Zindel arbeitsrechtliche Erfahrungen in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien und der Personalabteilung eines Unternehmens. Gleichzeitig war Herr Dr. Zindel Assistent am Lehrstuhl für Zivilrecht von Herrn Prof. Dr. Müller der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Herr Dr. Zindel promovierte zu dem sportarbeitsrechtlichen Thema der Befristung von Arbeitsverhältnissen mit Trainern im Spitzensport.
Seit 1996 ist Herr Dr. Zindel selbständiger Rechtsanwalt und seit 2000 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Von 2001 bis 2010 leitete er für eine überörtliche Sozietät als Partner alleinverantwortlich den arbeitsrechtlichen Bereich. 2010 gründete Herr Dr. Zindel die auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei Zindel I Rechtsanwälte.
Herr Dr. Zindel berät in allen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er verfügt über umfangreiche Prozesserfahrung. Im kollektiven Sektor ist er seit vielen Jahren als Beisitzer in Einigungsstellen tätig. Aufgrund seiner langjährigen Beratung in diesem Bereich begleitet er die Betriebsparteien sicher bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, der Erstellung von Personaleinsatzplänen oder auch bei der Einführung neuer Softwarelösungen mit Überwachungsmöglichkeit. Er ist vertretungsberechtigt vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Er ist zudem seit 1998 für verschiedene Veranstalter als Referent für Arbeitsrecht tätig.