Außergerichtliche Beratung und Verhandlungen

  • Wir beraten Sie außergerichtlich bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen (z. B. Manipulationen der Arbeitszeit) ebenso wie bei Personalanpassungsmaßnahmen, Betriebsübergängen, Outsourcing sowie Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
  • Wir führen für Sie die Verhandlungen mit Betriebsräten, Gewerkschaften sowie Arbeitgebern.
  • Ihre Interessen in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen setzen wir für Sie nötigenfalls über eine Einigungsstelle durch. Hierbei stehen wir als Berater ebenso zur Verfügung wie als Beisitzer
  • Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die für Ihre Situation passende Verhandlungsstrategie etwa auch gegenüber den Gewerkschaften, um einen für Ihr Unternehmen geeigneten Haustarifvertrag abschließen zu können.

Gerichtliche Vertretung

  • Die gerichtliche Interessenswahrnehmung durch die Rechtsanwälte unserer Kanzlei erfolgt bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht
  • Die rechtlichen Interessen der Geschäftsführer und Vorstände setzen wir vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht durch.
  • Mit Engagement, Beharrlichkeit und Durchsetzungskraft vertreten wir Ihre Interessen außergerichtlich sowie gerichtlich.